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Deutschland: Bundesförderung für effiziente Gebäude und der Austausch von Türen und Fenstern

Von

Łukasz Kiczko

Reading Time: 6 minutes

In Deutschland kann man aktuell staatliche Förderung für unterschiedliche Maßnahmen bekommen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäuden führen. Dabei steht auch die Förderung für neue Fenster in Betracht. Natürlich interessieren uns dabei unterschiedliche Leistungen im Bereich des Austausches von Türen und Fenstern, die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen ist aber viel breiter. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Einzelheiten zu diesem Programm sowie zur Rolle eines Lieferanten im Verfahren sowie Ihrerseits, wenn sie durch Zuschüsse neue Fenster teilweise finanziert haben wollen.

Dabei gibt es keine Einschränkungen im Sinne der Quelle der Fenster, und Polnische Fenster sowie Türen aus Polen im vereinigten Europa qualifizieren sich dabei als förderfähige Materialien. Natürlich, wenn Sie an irgendwelcher Stelle unsicher sein werden – treten Sie mit unseren deutschsprachigen Spezialisten in Kontakt.

Einführung: Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz als BEG bezeichnet – ist das aktuelle Programm zur Unterstützung der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie im Bereich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Das Programm umfasst unterschiedliche bauliche Leistungen und diverse Baumaterialien, wie z. B. Sanierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik – und wir wiederholen: Förderung für neue Fenster.

Das Programm besteht aus drei Teilprogrammen, die sich entsprechend auf Wohngebäude (Kurzbezeichnung BEG WG), Nichtwohngebäude (Kurzbezeichnung BEG NWG) und Einzelmaßnahmen in Bezug auf unterschiedliche Bauten (Kurzbezeichnung BEG EM) beziehen.

Wer kann gefördert werden?

Fördermittel stehen allen denjenigen zur Verfügung, die bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in die jeweilige förderfähigen Maßnahmen investieren – das heisst: Hauseigentümer, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Bauunternehmungen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten (d. h. die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen) sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden. Dabei werden einzelne Arten der Förderung, die nicht an Privatkunden gerichtet sind, wie Förderung für Kommunen und die Kreditvariante, sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau separat verwaltet. 

Von unserem Standpunkt aus gesehen unterstützen wir alle unsere Kunden bei der Teilnahme am Programm in dem Sinne, dass wir in erster Linie von Ihnen wissen müssen, dass Sie sich an diesem Verfahren beteiligen wollen. Es wird dann entsprechend vorgegangen – was im weiteren Teil des Beitrags erläutert wird.

Was kann als Gegenstand der Förderung fungieren?

Prinzipiell werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefordert, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Die Fachplanung und Begleitung durch Energieeffizienz-Experten kann auch zusätzliche Finanzierung bekommen.

Die förderfähigen Leistungen sind sehr ausführlich im BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen beschrieben. Beachten Sie bitte dabei, dass das Merkblatt zeitweilig aktualisiert wird. Stand 13.01.2026. in Version 10 des Infoblatts sind im Punkt 2.4 auf der Seite 16 die förderfähigen Leistungen in Bezug auf Fenster und Türen aufgelistet. Allgemein genommen stehen praktisch alle Arbeiten in Verbindung mit der Außenhülle des Hauses, ihrer Ertüchtigung oder Dämmung zur Wahl.

Die Auflistung der Leistungen umfasst in erster Linie Austausch, Neuverglasung oder Verbesserung der Dichtheit und der Schlagregendichtheit sowie Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Haustüren bzw. deren erstmaliger Einbau. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen auch z. B. Austausch von Fensterbänken, berücksichtigen einbruchhemmende Fenstertüren, Arbeiten an Rollladenkästen, Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, Schalldämmung sowie notwendige Elektroarbeiten bei Smart-Home-Anschlüssen sowie Fliegengitter sowie Putz- und Malarbeiten im Bereich der Fenster. In Bezug auf Mehrfamilienhäuser werden sowohl Hauseingangstüren wie Eingangstüren zu unbeheizten Bereichen (Treppenhaus, Dachboden) umfasst.

In Bezug auf Materialien gilt das gleiche Prinzip: Polnische Fenster, förderfähige Türen aus Polen sowie Tore, die Bestandteil der thermischen Hüllfläche sind, werden gefördert, wenn sie Gegenstände der Arbeiten darstellen.

Teilnahme am Programm – Verfahren

Einführung

Es ist grundsätzlich nicht kompliziert, sich am Programm zu beteiligen. Wir erklären in diesem Abschnitt die erforderlichen Schritte. Noch ein Hinweis, ehe wir richtig anfangen: Fenbro-Fachleute stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite – und beraten Sie telefonisch und elektronisch in Ihrer Sprache!

Die erste Sache ist, dass Sie uns in der Korrespondenz den Willen Ihrer Beteiligung am Programm angeben – spätestens nach Erhalt unseres Angebots bzw. Kostenvoranschlags. Diese Information hat auf das Angebot selbst prinzipiell keinen Einfluss, ermöglicht aber entsprechende Planung bei uns und bei den jeweiligen Herstellern. Auf Grundlage Ihrer Information über die Absicht der Teilnahme am Förderprogramm wird im Vertrag vermerkt, dass Sie nach Erhalt des Angebots diese bei Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorlegen.

Antragstellung beim BAFA

Den Antrag über die Tür- oder Fensteraustausch-Förderung selbst füllt man im BAFA-Portal aus. Man meldet sich an, bzw. man wählt, dass man sich als bevollmächtigte Person für jemand anmeldet (dazu ist ein BAFA-Benutzerkonto erforderlich, das man auch an Ort und Stelle einrichten kann). Man kann sich auch über das BundID-Nutzerkonto identifizieren lassen.

Bei Antragsvorlage muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Der Vertrag selbst wird dem Antrag nicht angehängt. Der Lieferant (in diesem Bereich – Fenbro) muss bewusst im Vertrag zustimmen, dass er den für den Kunden kostenfrei auflösen kann, im Falle, wenn der Kunde die Förderung nicht bekommt und wenn die Durchführung der jeweiligen Maßnahme von der Zusage der Finanzierung überhaupt erst abhängt – zur Stornierung des Vertrags brauchen wir aber die Absage der Finanzierung explizit belegt bekommen. Im Vertrag muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten sein – sprich: der Liefertermin der Waren. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraumes von 36 Monaten liegen. Im Antrag werden die darin angegebenen voraussichtlichen Ausgaben der Maßnahme für die Berechnung der möglichen Fördersumme abgefragt.

Neben dem Antrag selbst brauchen Sie als Kunde dabei pflichtig im Falle der Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes bzw. bei Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz den Lageplan. Wenn der Antrag im Namen des Kunden durch ein Subunternehmen vorgelegt wird, muss pflichtig eine entsprechende Erklärung darüber abgegeben werden, mit Angabe aller Details zu den Parteien, zum Vertrags-Laufzeit sowie Umfang der Arbeiten.

Es werden im Antrag Daten zu den Materialien und Maßnahmen eingetragen, auch in Bezug auf Maßnahmen, die als Eigenleistungen umgesetzt werden. Der Antrag wird dann elektronisch abgeschickt. Je nach Volumen der Anträge dauert die Bearbeitung zwischen einer Woche und vier Wochen – es ist nicht von Belang, ob Sie Ihre Baumaßnahme in Berlin, München oder Frankfurt am Main vornehmen. Während dieser Zeit kann man auch den Bearbeitungsstatus einsehen – alles geschieht online.

Nach Antragsprüfung wird bei einer Zusage die Maximalhöhe der Zuwendung auf Basis der geplanten und im Antrag angegebenen Ausgaben bestimmt und verbindlich angegeben. Die Zusage soll dem Partnerunternehmen (in diesem Falle – Fenbro) – gemeldet werden, es müssen die Materialien (Fenster und Türen) bestellt und bezahlt werden. Jetzt kann die eigentliche Maßnahme (z. B. endgültige Auftragsbestätigung sowie Lieferung der Türen und Fenster aus Polen) umgesetzt werden.

Verwendungsnachweis und Abrechnung

Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen – was ebenfalls über die BAFA-Internetseite erfolgt. Dieses Dokument gilt als Ersatz der Erklärung des Fachunternehmens und erfasst alle relevanten Projektangaben entsprechend der tatsächlichen Umsetzung der beantragten Maßnahmen.

Neben dem Online-Verwendungsnachweis selbst, in welchem die Maßnahmen, Kosten und Steuerdaten angegeben werden, werden dabei die jeweiligen Rechnungen für die Materialien und Maßnahmen hochgeladen. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über das BAFA-Portal einzureichen. 

Nach erfolgreicher Übermittlung des Verwendungsnachweises an das BAFA erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Die Unterlagen werden schnellstmöglich gesichtet, und nach positiver Prüfung erteilt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen postalisch zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse. Die Abrechnung des Programms erfolgt zwischen Ihnen als Kunde und der Staatskasse.

Wichtige Links zum Verfahren

Zusammenfassung

Sogar wenn einem ein Verfahren unbekannt ist, muss es nicht zwangsläufig so aussehen, dass es kompliziert ist. Wir haben die Hoffnung, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einigermaßen geholfen haben. Es steht Ihnen frei, sich an die Kontaktstelle des BAFA zu wenden. Wir haben es bei der Erstellung diesen Beitrags gemacht, und unsere Fragen wurden beantwortet – elektronisch wie telefonisch.

Und wenn Sie Fragen zu dem Bestellverfahren bei Fenbro haben würden – können Sie sich ruhig an unser Expertenteam wenden – wir helfen Ihnen weiter, nicht nur in Bezug auf das Verfahren, wie man durch Zuschüsse neue Fenster teilweise finanziert bekommt, sondern auch in Sachen der Produktberatung, damit Sie beste Polnische Fenster und Türen erhalten.

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